Die Kreisverbände der AWO in Rosenheim und in Miesbach-Tegernsee sind miteinander verschmolzen. Christian Willwerth, Leiter der Mitgliederorganisation des Bezirksverbands Oberbayern, zeigte einige Aspekte auf, die bei einer Verschmelzung relevant sind.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie zwei rechtlich selbständige Vereine zu einem Verein werden können, wie das im Falle der Kreisverbände Rosenheim und Miesbach-Tegernsee geschehen ist.
Die wohl unkomplizierteste Variante ist die einer Verschmelzung durch Aufnahme nach dem Umwandlungsgesetz, die die Kreisverbände Rosenheim und Miesbach gewählt haben. Voraussetzung ist in diesem Falle, dass beide Vereine eingetragene Vereine sind.
Regelungen aus dem Umwandlungsgesetz
Ein großer Vorteil der Verschmelzung nach dem Umwandlungsgesetz besteht darin, dass kein Verein aufgelöst werden muss. Die Auflösung eines Vereins ist in der Regel mit großem bürokratischen Aufwand verbunden. Der andere große Vorteil ist, dass das gesamte Vermögen des Vereins, der in dem anderen Verein aufgeht, automatisch mit der Verschmelzung auf den Verein übergeht, der den anderen Verein aufnimmt.
Verschmelzung bedeutet, dass ein Verein in einem anderen Verein aufgeht. Im Falle der beiden Kreisverbände Rosenheim und Miesbach-Tegernsee bedeutete das, dass der Kreisverband Miesbach-Tegernsee mit der Eintragung der Verschmelzung im Vereinsregister rechtlich aufgehört hat zu existieren. Der Kreisverband Miesbach-Tegernsee musste also nicht aufgelöst werden. Das Vermögen des Kreisverbandes Miesbach-Tegernsee ging gewissermaßen rechtlich automatisch auf den Kreisverband Rosenheim über, der sich verpflichtet hatte, den Namen „AWO Kreisverband Rosenheim-Miesbach e.V.“ anzunehmen.
Notar sorgte für reibungslosen Ablauf
Der Aufwand bei einer Verschmelzung nach dem Umwandlungsgesetz wird ein wenig größer, wenn der aufgehende Verein Einrichtungen trägt und damit hauptamtlich Beschäftigte hat. Und auch dann, wenn der aufgehende Verein Grundstücke und Gebäude besitzt, wird es etwas aufwändiger. Insgesamt aber ist der Ablauf deutlich leichter zu bewältigen, als würde ein Verein oder würden gleich beide Vereine aufgelöst, um einen neuen gemeinsamen Verein zu gründen.
Sehr empfehlenswert ist es, schon ganz früh im Veränderungsprozess einen Notar hinzuzuziehen. Damit wird sichergestellt, dass die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge abgearbeitet werden, was entscheidend ist für ein rechtlich einwandfreies Ergebnis einer Verschmelzung.
Verschmelzung gestalten
Und es ist Sensibilität beim aufnehmenden Verein gefordert. Der Verein, der in dem anderen Verein aufgeht, sollte im Namen des verschmolzenen Vereins berücksichtigt werden und es sollte auch sichergestellt werden, dass Mitglieder aus dem aufgehenden Verein eine gute Chance haben, in den Vorstand des verschmolzenen Vereins gewählt werden zu können.
Christian Willwerth
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